Tote Kleintiere und Schlachtabfälle bis 200kg nimmt die Kadaverstelle "Regionale Tierkörpersammelstelle Birchi" in Säriswil entgegen.
Gemäss Art. 9 des Reglements für die Tierkörpersammelstelle haben Gebührenpflichtige Anrecht auf eine Rückerstattung von 50% der Entsorgungsgebühren, wenn die Kosten CHF 200.00 pro Jahr übersteigen.
Kommen Sie dafür mit dem Beleg der Tierkörpersammelstelle am Schalter der Gemeindeverwaltung Radelfingen vorbei oder reichen Sie die Originaldokumente per Post ein. Bitte teilen Sie uns zudem Ihre Bankangaben mit, damit wir Ihnen das Geld überweisen können.