Auslandaufenthalte - in der Schweiz abmelden

Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich bei uns abmelden.
Wir benötigen dafür das Wegzugsdatum, die Wohnadresse im Ausland sowie die Adresse einer Vertretungsperson in der Schweiz.

Ausländische Staatsangehörige haben ihren Ausländerausweis abzugeben.

Rentnerinnen und Rentner, die in einen EU-/EFTA-Staat wegziehen finden hier noch Informationen über die Krankenversicherungspflicht.

Die Abmeldung ist kostenlos.

Sollten Sie eine Weltreise, einen längeren Sprachaufenthalt etc. planen, nehmen Sie doch kurz mit uns Kontakt auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob eine Um- oder Abmeldung nötig ist.


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