Wegzug ins Ausland

Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, spätestens am Tage des Wegzuges bei uns persönlich vorbei zu kommen und folgende Angaben zu machen:
Wohnadresse im Ausland, Wegzugsdatum sowie Adresse einer Vertretungsperson in der Schweiz.

Der Ausländerausweis ist abzugeben.
Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben die Möglichkeit eine Aufrechterhaltung ihres Ausländerausweises zu machen. Beachten Sie dafür die Informationen auf der Internetseite des Migrationsdienstes.

Gemeindeschreiberei, Einwohner- und Fremdenkontrolle
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