Falls Sie wünschen, bewahren wir Ihren Ehe- oder Erbvertrag auf.
Bitte bringen Sie das Original am Schalter der Gemeindeverwaltung vorbei.
Mit einem Ehe- oder Erbvertrag wird gleich verfahren, wie mit einem Testament:
• Ablage an einem sicheren Ort in der Gemeindeverwaltung
• Einmalige Kosten CHF 30.00
• Empfangsbestätigung an hinterlegende Person
• Aufnahme in Einwohnerkontrolle
Sollten Sie Ihren Ehe- oder Erbvertrag an einem anderen Ort hinterlegt haben (z.B. beim Notar) können Sie (oder der Notar) uns dies auch schriftlich mitteilen, damit wir den Hinterlegungsort in unserer Einwohnerkontrolle registrieren können.