Ehe-/Erbvertrag

Falls Sie wünschen, bewahren wir Ihren Ehe- oder Erbvertrag auf.

Bitte bringen Sie das Original am Schalter der Gemeindeverwaltung vorbei.

Mit einem Ehe- oder Erbvertrag wird gleich verfahren, wie mit einem Testament: 
• Ablage an einem sicheren Ort in der Gemeindeverwaltung
• Einmalige Kosten CHF 30.00
• Empfangsbestätigung an hinterlegende Person
• Aufnahme in Einwohnerkontrolle

Sollten Sie Ihren Ehe- oder Erbvertrag an einem anderen Ort hinterlegt haben (z.B. beim Notar) können Sie (oder der Notar) uns dies auch schriftlich mitteilen, damit wir den Hinterlegungsort in unserer Einwohnerkontrolle registrieren können.

Gemeindeschreiberei, Einwohner- und Fremdenkontrolle
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