Was ist eine Patientenverfügung?
„Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt“ (ZGB neuer Art. 370 / Abs: 1).
Die Patientenverfügung muss datiert und unterschrieben werden und kann beim Hausarzt, bei Ihren nächsten Angehörigen oder zu Hause deponiert werden. Alternativ können Sie die Patientenverfügung auch auf eine Online-Plattform stellen und Ihren Arzt und Ihren Angehörigen den Aufbewahrungsort mitteilen. Tragen Sie zudem in Ihrem Portemonnaie einen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung und deren Aufbewahrungsort mit sich. Der Hinterlegungsort kann auch auf der Versichertenkarte eingetragen werden.
Die Gemeindeverwaltung nimmt keine Patientenverfügungen entgegen.