Gegen eine Gebühr von CHF 30.00 können bei der Gemeindeverwaltung Radelfingen Testamente/letztwillige Verfügungen ortsansässiger Personen hinterlegt werden.
Der Austausch von abgeänderten Testamenten erfolgt kostenlos.
Ein Testament ist nur gültig, wenn es von Hand geschrieben wurde, mit Ort und vollständigem Datum versehen sowie die Unterschrift enthalten ist. Oder das Testament wurde von einem Notar beurkundet.
Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation mit. Bei der Herausnahme ist zudem das Original der Aufbewahrungsbescheinigung vorzulegen.
Sollten Sie Ihr Testament oder Ihre letztwillige Verfügung an einem anderen Ort hinterlegt haben (z.B. beim Notar) können Sie (oder der Notar) uns dies auch schriftlich mitteilen, damit wir den Hinterlegungsort in unserer Einwohnerkontrolle registrieren können.