Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person, eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen damit beauftragen, für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Sorge für die Person oder das Vermögen zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten ( Art. 360 des Zivilgesetzbuches, ZBB; SR 210).
Der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages ist frei wählbar und liegt im Ermessen der auftraggebenden Person. Es besteht die Möglichkeit, Vorsorgeaufträge bei der zuständigen Gemeindeverwaltung sicher zu deponieren. Es ist Sache der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), bei Kenntnisnahme von der Urteilsunfähigkeit einer Person zu prüfen, ob ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde.
Mit dem Vorsorgeauftrag wird gleich verfahren wie bei der angebotenen Hinterlegung von Testament, Bestattungswunsch, Ehevertrag und Erbvertrag:
• Ablage an einem sicheren Ort in der Gemeindeverwaltung
• Einmalige Kosten CHF 30.00
• Empfangsbestätigung an hinterlegende Person
• Aufnahme in Einwohnerkontrolle