Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalt/Zweitwohnsitz in der Gemeinde Radelfingen

Sie haben Ihren gesetzlichen Wohnsitz in einer anderen Schweizergemeinde und sind Aufenthalter/in in der Gemeinde Radelfingen?
Dann melden Sie zuerst Ihren Aufenthalt bei Ihrer gesetzlichen Wohngemeinde an und kommen dann bei uns für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/in vorbei.

Wir benötigen dafür:

  • Pass/Identitätskarte
  • Bestätigung auswärtiger Aufenthalt, falls erhalten

Gebühren für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/in: CHF 20.00
Verlängerung: CHF 10.00

Wochenaufenthalt/Zweitwohnsitz in einer anderen Gemeinde - gesetzlicher Wohnsitz bleibt in Radelfingen

Sie haben den gesetzlichen Wohnsitz in unserer Gemeinde, halten sich jedoch regelmässig in einer anderen Schweizergemeinde auf?
Bitte geben Sie uns die Aufenthaltsadresse sowie das Datum bekannt, an welchem Sie an Ihren Zweitwohnsitz ziehen.

Ein Aufenthalt ist grundsätzlich für 1 Jahr befristet und kann danach jeweils verlängert werden. Sollte Ihr Zweitwohnsitz z.B. an ein Studium gebunden sein, können Sie uns Ihre Studienbestätigung mitbringen, damit wir die Bestätigung des Aufenthalts für die Dauer des Studiums ausstellen können (jedoch max. 3 Jahre).

Gebühren zur Erstausstellung der Bestätigung resp. Übermittlung der Daten an die Wochenaufenthaltsgemeinde: CHF 20.00
Verlängerung: CHF 10.00

Gemeindeschreiberei, Einwohner- und Fremdenkontrolle
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